Papierkrieg

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Vaterschaftsanerkennung

Sind Vater und Mutter des ungeborenen Kindes nicht miteinander verheiratet, ist es sinnvoll, die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennen zu lassen.

Zuständig ist das Standes- oder Jugendamt (Amtsgericht oder Notare sind auch möglich).
Benötigt werden die Lichtbildausweise, Geburtsurkunden bzw. Stammbücher der Eltern und die Zustimmung beider Elternteile (am besten gemeinsam hingehen).

Die Vaterschaftsanerkennung ist bei jeder Stadtverwaltung möglich und gebürenfrei.