Mutterschutz
Sobald Ihre Schwangerschaft festgestellt wurde, kann Ihr Arzt oder Ihre Hebamme eine Bescheinigung
zur Anzeige der Schwangerschaft ausstellen. Diese ist für den Arbeitgeber, damit er die
Mutterschutzbestimmungen
einhalten kann.
Übrigens: Den meisten Arbeitgebern genügt die mündliche Mitteilung.
Mutterschaftsgeld
Sie benötigen eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin.
Diese kann frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin von Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme
ausgestellt werden. Den zweiten Teil dieser Bescheinigung ausfüllen und zu Ihrer Krankenversicherung
schicken.
Sind Sie privat oder nicht selber versichert, jedoch nicht selbständig,
oder haben Sie einen 325 Euro-Job dann ist das Bundesversicherungsamt
für Sie zuständig. Für Vollzeit-Hausfrauen gibt es leider kein Mutterschaftsgeld.