Krankenversicherung für Ihr Kind

Waren Sie bisher berufstätig und hatten Sie Mutterschaftsgeld beantragt, so schickt
Ihnen Ihre Krankenkasse nach der Geburt automatisch den Aufnahmeantrag zu.
Ist dies nicht der Fall, müssen Sie den Aufnahmeantrag bei Ihrer Kasse anfordern.
Anruf oder Mail genügen. Den ausgefüllten Antrag zusammen mit der "Geburtsurkunde
für die Krankenkasse" zurückschicken.
Das Baby ist dann ab der Geburt versichert, kann also vom Kinderarzt versorgt werden,
auch wenn Sie noch keine Krankenkassenkarte haben.