Erziehungsgeld
Das Erziehungsgeld ist eine staatliche Zahlung, die vom Einkommen der Eltern, der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Es kann maximal 2 Jahre lang beantragt werden und kann längstens 6 Monate rückwirkend gezahlt werden.

Genaues finden Sie in der Broschüre
Erziehungsgeld, Elternzeit.
Zuständig ist für unsere Region die
Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank. Anträge gibt es auf dem Jugendamt, dem
Rathaus oder bei der L-Bank im Internet.